Mittelständische Unternehmen
IT, die mitwächst – ohne eigene Abteilung dafür.
Zwischen 20 und 300 Arbeitsplätzen liegt der Bereich, in dem IT zu groß für nebenbei und zu klein für eine eigene Abteilung wird. Meist gibt es eine Person, die es „irgendwie mitmacht", und eine gewachsene Landschaft, die niemand vollständig dokumentiert hat.
Ausgangslage
Wie es in diesem Umfeld meistens aussieht.
Die Hardware stammt aus drei Beschaffungswellen, die Fachanwendung schreibt Anforderungen vor, die niemand hinterfragt hat, und das Backup läuft – vermutlich. Was fehlt, ist selten Technik: Es fehlt jemand, der den Überblick hat und dafür geradesteht.
Dazu kommt Druck von außen. Auftraggeber verlangen zunehmend Nachweise über die eigene IT-Sicherheit, Cyberversicherer stellen Fragen, die sich ohne Dokumentation nicht beantworten lassen. Wer beides nicht liefern kann, verliert Ausschreibungen oder den Versicherungsschutz.
Der Rahmen
Was bei Ihnen gilt – und was daraus für die IT folgt.
Nicht jede Vorgabe betrifft jede Organisation gleich. Diese hier begegnen uns in Ihrem Umfeld am häufigsten.
NIS2 über die Lieferkette
Die europäische NIS2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen bestimmter Sektoren ab bestimmten Größen zu Risikomanagement und Meldewegen. Auch wer selbst nicht darunter fällt, wird häufig mittelbar erfasst: Betroffene Auftraggeber müssen die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen und geben Anforderungen vertraglich weiter.
Praktisch heißt das: dokumentierte Zuständigkeiten, nachvollziehbares Patch-Management, geprüfte Sicherungen und ein beschriebener Ablauf für den Ernstfall.
Anforderungen der Cyberversicherung
Versicherer prüfen vor Abschluss und im Schadensfall, ob zugesagte Maßnahmen tatsächlich bestanden – etwa Mehr-Faktor-Anmeldung, getrennte Netze und Sicherungen, die ein Angreifer nicht mitverschlüsseln kann.
Wer diese Punkte nicht belegen kann, riskiert im Ernstfall die Leistungsfreiheit des Versicherers – also genau dann keinen Schutz, wenn er gebraucht wird.
DSGVO und Auftragsverarbeitung
Für jeden Dienstleister, der personenbezogene Daten berührt, verlangt Artikel 28 DSGVO einen Auftragsverarbeitungsvertrag – auch für Wartung und Fernzugriff.
Der Ort der Datenverarbeitung wird damit zur vertraglichen Frage, nicht nur zur technischen.
Diese Übersicht ordnet ein, welche Vorgaben in Ihrem Umfeld typischerweise greifen, und ersetzt keine Rechtsberatung. Was für Ihre Organisation konkret gilt, hängt von Trägerschaft, Rechtsform und Tätigkeit ab – klären Sie es mit Ihrer Rechts- oder Datenschutzberatung.
Aus der Praxis
Wofür Mittelstand unsere Leistungen einsetzen.
Typische Einsatzbeispiele – jedes führt zu der Leistung, aus der es stammt.
Wo man anfängt
Mit einer Bestandsaufnahme: Was läuft wo, wer ist zuständig, was passiert bei Ausfall. Daraus ergibt sich eine Prioritätenliste – üblicherweise stehen Sicherungen und Netztrennung oben, nicht die Anschaffung neuer Hardware.
Kontakt
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