Branchen

Kanzleien und Steuerberatung

Mandatsgeheimnis mit denselben Paragrafen wie die Praxis nebenan.

Rechtsanwältinnen, Steuerberater und Wirtschaftsprüferinnen sind Berufsgeheimnisträger wie Ärzte – mit dem Unterschied, dass ihr Berufsrecht die Einbindung von IT-Dienstleistern zusätzlich eigens regelt.

Ausgangslage

Wie es in diesem Umfeld meistens aussieht.

Die Fachanwendung – Kanzleisoftware, DATEV-Umgebung, Dokumentenmanagement – steht im Mittelpunkt, und um sie herum ist über Jahre eine Infrastruktur gewachsen. Homeoffice und Mandantenportale sind dazugekommen, meist schneller, als die Konzepte nachziehen konnten.

Der Austausch mit Mandanten läuft weiterhin überwiegend per E-Mail – also über den Kanal mit den schwächsten Zusicherungen. Ein sicherer Weg für Unterlagen ist damit weniger eine Komfortfrage als eine Frage der Berufspflichten.

Der Rahmen

Was bei Ihnen gilt – und was daraus für die IT folgt.

Nicht jede Vorgabe betrifft jede Organisation gleich. Diese hier begegnen uns in Ihrem Umfeld am häufigsten.

§ 203 StGB – auch für rechts- und steuerberatende Berufe

Der Schutz von Privatgeheimnissen gilt gleichermaßen für Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Auch hier kann der Zugriff Dritter auf unverschlüsselte Mandatsdaten bereits ein Offenbaren sein.

Absatz 3 erlaubt das Einbeziehen mitwirkender Personen einschließlich IT-Dienstleistern – bei sorgfältiger Auswahl, Verpflichtung zur Verschwiegenheit und Begrenzung auf das Erforderliche.

§ 43e BRAO beziehungsweise § 62a StBerG

Das Berufsrecht regelt die Inanspruchnahme von Dienstleistungen eigens: Der Vertrag muss in Textform geschlossen werden, den Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichten und Unterauftragsverhältnisse ausdrücklich regeln.

Ein Standard-AVV nach Artikel 28 DSGVO genügt allein nicht – die berufsrechtlichen Punkte müssen zusätzlich abgedeckt sein.

Beschlagnahmeschutz und Datenhaltung

Der Schutz von Mandatsunterlagen hängt auch davon ab, wo und bei wem sie liegen. Bei Verarbeitung außerhalb der EU kommen zusätzlich Zugriffsrechte fremder Behörden ins Spiel.

Der Verarbeitungsort ist damit keine reine Geschmacksfrage, sondern Teil der Risikobewertung des Mandats.

Diese Übersicht ordnet ein, welche Vorgaben in Ihrem Umfeld typischerweise greifen, und ersetzt keine Rechtsberatung. Was für Ihre Organisation konkret gilt, hängt von Trägerschaft, Rechtsform und Tätigkeit ab – klären Sie es mit Ihrer Rechts- oder Datenschutzberatung.

Wo man anfängt

Mit den bestehenden Verträgen: Decken sie die berufsrechtlichen Anforderungen ab, oder nur die datenschutzrechtlichen? Das ist schnell geprüft und in der Praxis häufig die größte offene Flanke.

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